Die Osteopathie entstand vor über 120 Jahren in Amerika. Andrew Taylor Still, ein Arzt, hat die Prinzipien der Osteopathie
entdeckt. Ihr Ansatz: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit.
Das Ziel der Osteopathie ist die Wiederherstellung der Harmonie des Gesamtorganismus und seiner
Selbstheilungskräfte.
Fern von jedem Mystizismus basiert sie auf der äußerst präzisen Kenntnis von Anatomie, Physiologie, Pathologie,
Biomechanik, Embryologie usw.
In der Osteopathie wird der Körper in drei Systeme eingeteilt:
Bewegungsapparat (Muskulatur, Nerven, Gelenke und Bindegewebe)
Innere Organe und deren bindegewebige Aufhängung
Schädel, Wirbelsäule, Kreuzbein
Es wird eine Verordnung über Osteopathie auf einem Privatrezept benötigt. Seit 2012 werden osteopatische Behandlungen von einigen gesetzlichen Kassen anteililg erstattet. Eine aktuelle Liste finden Sie unter der Rubrik "Kostenerstattung"
auf www.bv-osteopathie.de. Bei einer privaten Versicherung sollten Sie eine mögliche Erstattung vorab klären. Die Osteopatische Leistung betrifft alle Techniken die Physiotherapeutisch erlaubt sind.
Behandlungshonorar:
ca. 30min 47.50 €
ca. 40min 63.00 €
ca. 60min 95.00 €
Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?
Schwere und akute Erkrankungen wie Herzinfarkt, Tumorerkrankungen, akute Infektionskrankheiten, sowie psychische Erkrankungen gehören in erster Linie in die Hände von Ärzten. Eine Osteopathische Behandlung gibt keine Gewähr auf Heilung oder Linderung der Beschwerden.